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Silvester 2025/2026: Erneute Böllerdebatte – Ärzte fordern Verbot, Berlin verschärft Regeln bis auf Bezirksebene

Feuerwerk mit vielen hellen Funken über einem dunklen Baum und einem mehrstöckigen Wohnhaus bei Nacht
Symbolbild. - © / D1strict.Media

Ärztepräsident fordert konsequentes Handeln

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat die Innenminister von Bund und Ländern zu entschlossenem Vorgehen aufgerufen. Die „ungeregelte Knallerei“ führe jedes Jahr zu schweren Verletzungen, auch bei Unbeteiligten, belaste Notaufnahmen und verursache hohe Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Besonders häufig betroffen seien Kinder und Jugendliche mit Knalltraumata, dazu kämen Augenverletzungen und Verbrennungen.

Zudem würden Feuerwerkskörper immer wieder gezielt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste eingesetzt. Angesichts von mehr als einer Million Kriegsflüchtlingen in Deutschland sei es zudem unsensibel, das neue Jahr mit Explosionen zu begrüßen, da diese bei vielen traumatische Erinnerungen auslösten.

Umwelthilfe warnt vor „Horrornacht“

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schlägt Alarm. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden in den ersten neun Monaten des Jahres bereits 42.400 Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland eingeführt – über 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnte vor einer „Horrornacht von beispiellosem Ausmaß“.

Feuerwerksverband und Politik widersprechen

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk weist die Kritik zurück. Geschäftsführer Christoph Kröpl erklärte, schwere Unfälle ereigneten sich nahezu ausschließlich durch illegales Feuerwerk. Legal erhältliche Pyrotechnik sei streng geprüft und stark begrenzt. Statt neuer Verbote müsse der Staat bestehende Gesetze konsequent durchsetzen.
Auch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sprach sich gegen ein generelles Böllerverbot aus. Silvesterböllern sei eine Tradition, auch wenn er persönlich kein Anhänger davon sei.

Mehrere goldene Feuerwerkskörper explodieren vor schwarzem Nachthimmel Symbolbild. - © / D1strict.Media

Berlin setzt auf Verbotszonen

Zum Jahreswechsel gelten in Berlin erneut vier Pyrotechnikverbotszonen. Neu hinzugekommen ist eine Verbotszone an der Admiralbrücke in Kreuzberg, einschließlich angrenzender Straßen und des Spielplatzes auf dem Mittelstreifen der Grimmstraße. Weitere Bereiche liegen wie in den Vorjahren am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg und auf Teilen der Sonnenallee.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist dort von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr untersagt. Erlaubt sind ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (etwa Wunderkerzen).

Zusätzlich richtet die Polizei rund um die zentrale Silvesterfeier am Brandenburger Tor sowie entlang der Straße des 17. Juni eine Waffen- und Messerverbotszone ein. Diese umfasst den Großen Tiergarten sowie Teile des Hansaviertels und des Regierungsviertels.

Bezirke greifen zu Allgemeinverfügungen – Kritik von der Polizei

Über die landesweiten Regelungen hinaus haben mehrere Berliner Bezirke eigene Allgemeinverfügungen erlassen. Ein Beispiel ist Marzahn-Hellersdorf: Dort verbietet das Bezirksamt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitfensters. Ziel ist es, Lärm, Verletzungen, Sachschäden und Umweltbelastungen – insbesondere tagsüber – zu reduzieren. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. (https://www.berlin.de/ba-marzahn-hel…n_feuerwerk.pdf)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin sieht diese Praxis jedoch kritisch. Nach Ansicht der GdP würden die Bezirke zwar zusätzliche Regeln erlassen, die Kontrolle aber faktisch der Polizei überlassen. In der rbb24 Abendschau fasste ein Sprecher die Situation so zusammen: Wenn in den föderalen Berliner Strukturen „der eine etwas beschließt und der andere nicht eingebunden wird, ist am Ende die Polizei die Mutti für alles“.

Zwar würden Polizistinnen und Polizisten im Rahmen des normalen Streifendienstes Ordnungswidrigkeiten ahnden, wenn ihnen Verstöße auffallen. Eine gezielte Schwerpunktkontrolle der bezirklichen Allgemeinverfügungen sei jedoch unrealistisch. „Die Hauptstadtpolizei wird sicher keine Hundertschaften in die Bezirke schicken und Dienstpläne umstellen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen“, so die GdP. Gerade in den Tagen vor Silvester sei die Polizei bereits stark gebunden – auch, um ausreichend Kräfte für die eigentliche Silvesternacht bereitzuhalten. Die Bezirke machten es sich damit, so der Vorwurf, „ein bisschen einfach“.

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Polizei appelliert an Vernunft und Respekt

Unabhängig von der Debatte ruft die Polizei Berlin die Bevölkerung zu einem friedlichen und rücksichtsvollen Jahreswechsel auf. Privates Feuerwerk ist berlinweit ausschließlich vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis 1. Januar 2026, 7 Uhr erlaubt. Wer Menschen verletzt oder Schäden verursacht, macht sich strafbar und haftet für die Folgen – auch bei beschädigten Einsatzfahrzeugen.

Gas- und Schreckschusswaffen dürfen nicht benutzt werden. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Ordnungsämter sind in der Silvesternacht im Großeinsatz. Die Behörden appellieren, Einsatzkräfte zu respektieren und ihnen den nötigen Raum zu geben – für einen sicheren Start ins Jahr 2026.


Felix Waßmuth
25. Dezember 2025 um 19:47

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