Ein mutmaßlich selbst herbeigeführter Fahrzeugbrand mit Explosion beschäftigt nun das Amtsgericht Tiergarten: Ein 23-Jähriger soll in Berlin-Schöneberg ein Leasingfahrzeug angezündet und anschließend Polizei und Feuerwehr bewusst in die Irre geführt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Brandstiftung vor.
Ein 23-jähriger Mann muss sich nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Dem Angeschuldigten werden das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Brandstiftung sowie das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen.
Nach Angaben der Ermittler soll der 23-Jährige am frühen Morgen des 12. September 2025 gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Personen in Berlin-Schöneberg ein Leasingfahrzeug seines Bruders vorsätzlich in Brand gesetzt haben. Dazu soll im Innenraum des Fahrzeugs gelagertes Benzin entzündet worden sein. Durch die entstandene Benzin-Gas-Wolke sei es anschließend zu einer druckartigen Explosion gekommen.
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In Berlin-Schöneberg hat die Detonation eines Sprengsatzes an einem Auto einen 22-Jährigen schwer verletzt. Die Ermittler gehen von einem gezielten Anschlag aus – eine Mordkommission untersucht den Fall.
Felix Waßmuth
12. September 2025 um 18:13
Bei der Explosion soll der Angeschuldigte selbst verletzt worden sein. Zudem wurden laut Staatsanwaltschaft drei weitere Fahrzeuge sowie die angrenzende Feuerwache beschädigt.
Noch am Einsatzort soll der Mann gegenüber Polizei und Feuerwehr falsche Angaben gemacht haben. Demnach habe er behauptet, maskierte Personen hätten an dem Fahrzeug manipuliert und dieses sei explodiert, als er einsteigen wollte. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass diese Darstellung frei erfunden war.
© Felix Waßmuth / D1strict.Media
Als mögliches Motiv nennt die Staatsanwaltschaft die Absicht, hohe Kosten für das Leasingfahrzeug zu vermeiden.
Der geständige Angeschuldigte war am 2. Oktober 2025 aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden. Mittlerweile wurde er vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
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